Dr. med. dent.
H.-D. Steinkopf
Fachzahnarzt für Oralchirurgie
Zertifizierter Implantologe

Termine nach Vereinbarung
Aufklärung Narkose
Patienteninformation zu Anästhesieleistungen auf Wunsch des Patienten (Individuelle Gesundheitsleistungen) vom Berufverband Deutscher Anästhesisten

Sehr geehrter Patient,

alle ärztlichen Leistungen, somit auch die Ihrer Narkoseärztin / Ihres Narkosearztes müssen, wenn sie zu Lasten einer gesetzlichen Krankenkasse (Überweisung oder Chipkarte) erbracht werden sollen, darauf überprüft werden, ob sie medizinisch notwendig sind. Darüber hinaus dürfen sie auch nicht unwirtschaftlich sein, bzw. das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.

Leistungspflicht der Krankenkassen eingeschränkt
Dies ist an sich nichts Neues, allerdings wurden mit Wirkung vom 1. Januar 2007 neue Bestimmungen erlassen, die für Anästhesieleistungen bei zahnärztlichen Eingriffen und teilweise auch bei Eingriffen in der Mund, Kiefer- und Gesichtschirurgie weitere Einschränkungen mitsichbringen. Ähnliches gilt auch für Magen- und Dickdarmspiegelungen.

Wunschleistungen in der Anästhesie
In den Fällen, in denen festgestellt wird, dass die Anästhesie - Leistungen nicht in die Leistungspflicht Ihrer Krankenkasse fallen, ist es dennoch möglich, z. B. eine Narkose oder Analgosedierung zu bekommen, nur müssen Sie dann die Kosten hierfür selber tragen. Die Bestimmungen gelten für alle Vertrags(zahn)ärzte und alle Patientinnen und Patienten der Gesetzlichen Krankenkassen gleichermaßen. Einem Arzt oder Zahnarzt, der sich nicht daran hält, droht Strafzahlung (Regress).

Honorarvereinbarung
Wenn Sie sich entschlossen haben, einen Eingriff auf eigenen Wunsch unter Mitwirkung eines Anästhesisten durchführen zu lassen, wird Ihr Anästhesist mit Ihnnen eine schriftliche Honorarvereinbarung treffen. Auch hierbei ist er an bestimmte Vorschriften gebunden, die für alle Ärzte gleich sind: Eine Honorarvereinbarung ist nur nach den Regeln der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) möglich. Im Rahmen des Vorgesprächs mit Ihrem Anästhesisten können Sie sich neben der medizinischen Information und Aufklärung auch über die individuell auf Sie zukommenden Kosten und die Zahlungsmodalitäten beraten lassen.

Gebührenordnung für Ärzte
Auf den kommenden Seiten finden Sie eine Aufstellung typischer GOÄ - Positionen, die in Ihrem Fall anzuwenden sind.
Zusätzlich müssen die Kosten für verbrauchte Medikamente und Verbrauchsmaterial in Rechnung gestellt werden.Für weitere Informationen oder Klärung strittiger Fragen stehen Ihnen das zuständige Referat des Berufsverbandes zur Verfügung.
Tel.: 0241 / 4018533


Adresse:
Berufsverband Deutscher Anästhesisten
Trierer Straße 766
52078 Aachen

Fon 0241 / 4018533
Fax 0241 / 4018534

E-Mail: bda-mertens@t-online.de
Internet: www.bda.de
 
Praxis Bühl/Baden

Eisenbahnstr. 37a
77815 Bühl

Tel. 07223 – 8000 555
Fax 07223 – 8000 557

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